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NEVER NOT READY

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Mein Verein“

1. Veranstalter und Teilnahmezeitraum

Veranstalter des Gewinnspiels „Mein Verein“ (nachfolgend: Gewinnspiel) ist die RYZR AG, Markgrafenstraße 3, 33602 Bielefeld (nachfolgend: RYZR).

Gewinnen kann ausschließlich ein im Vereinsregister eingetragener Sportverein, der die Voraussetzungen nach Ziffer 4 erfüllt. Natürliche Personen nehmen nicht als Gewinnberechtigte teil. Sie melden einen Sportverein für das Gewinnspiel an und sammeln für ihn kostenlose Gewinnlose. RYZR fragt den angemeldeten Verein per E-Mail, ob er am Gewinnspiel teilnehmen möchte; nach seiner Bestätigung wird der Verein offiziell als teilnehmender Verein aufgeführt (Ziffer 5).

Das Gewinnspiel wird über die Internetseite https://www.ryzr.de/meinverein durchgeführt und findet vom 28.10.2026, 00:00 Uhr, bis zum 15.11.2026, 23:59 Uhr, statt (nachfolgend: Teilnahmezeitraum).

Für eine gültige Teilnahme muss die Anmeldung einschließlich der Bestätigung über den per E-Mail versendeten Bestätigungslink innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen sein.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Die Teilnahme erfolgt zugunsten eines von der teilnehmenden Person ausgewählten Sportvereins; die teilnehmende Person meldet den Verein für das Gewinnspiel an und erwirbt keinen eigenen Gewinnanspruch. Eine Mitgliedschaft in dem betreffenden Verein ist nicht erforderlich.

Jede Person kann sich nur einmal für das Gewinnspiel anmelden und dabei ausschließlich einen Sportverein unterstützen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die unmittelbar an der Planung, Durchführung oder Auslosung des Gewinnspiels beteiligt sind.

3. Teilnahme und Vergabe der Gewinnlose

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über das auf der Gewinnspielseite bereitgestellte Anmeldeformular und setzt die Anmeldung zum RYZR-Newsletter voraus.

Hierzu sind die im Formular abgefragten Pflichtangaben, insbesondere Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse sowie der Name des zu unterstützenden Sportvereins, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Nach Absenden des Formulars erhalten die Teilnehmenden eine E-Mail zur Bestätigung ihrer Anmeldung. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn sie über den darin enthaltenen Bestätigungslink innerhalb des Teilnahmezeitraums bestätigt wurde.

Für jede gültige und vollständig abgeschlossene Anmeldung wird dem ausgewählten Sportverein ein Gewinnlos zugeordnet.

Pro Person kann maximal ein Gewinnlos für einen Sportverein gesammelt werden. Mehrfachanmeldungen begründen keinen Anspruch auf weitere Gewinnlose.

Die Anmeldung zum RYZR-Newsletter ist Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel. Der Newsletter informiert über Produkte, Angebote und Aktionen von RYZR und kann jederzeit über den in jeder Newsletter-E-Mail enthaltenen Abmeldelink abbestellt werden.

Voraussetzung für die Berücksichtigung des Gewinnloses bei der Auslosung ist, dass die Newsletter-Anmeldung bis zum Zeitpunkt der Auslosung am 24.11.2026 besteht. Erfolgt die Abmeldung vor der Auslosung, wird das der betreffenden Person zugeordnete Gewinnlos ungültig und bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt.

4. Teilnahmeberechtigte Sportvereine

Gewinnen können ausschließlich im Vereinsregister eingetragene Sportvereine (e. V.) mit Sitz in Deutschland. Teilnahmeberechtigt sind alle Amateur- und Breitensportvereine, unabhängig von Sportart, Größe und Spielklasse. Nicht teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Profivereine.

Als Profiverein gilt ein Verein, wenn

mindestens eine seiner Mannschaften in einer der folgenden Profiligen spielt: im Fußball der Bundesliga, der 2. Bundesliga oder der 3. Liga; im Handball der 1. oder 2. Handball-Bundesliga der Männer; im Basketball der Basketball-Bundesliga (BBL); im Eishockey der Deutschen Eishockey Liga (DEL) oder der DEL2; oder

der Spielbetrieb des Vereins ganz oder teilweise in eine rechtlich selbstständige Kapitalgesellschaft (zum Beispiel GmbH, AG oder GmbH & Co. KGaA) ausgegliedert ist.

Die Aufzählung der Profiligen ist abschließend. Vereine aller anderen Spielklassen, zum Beispiel der 3. Liga im Handball, der Oberliga im Eishockey oder der Regionalliga im Fußball, sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr Spielbetrieb nicht in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert ist.

Ein Profiverein ist insgesamt von der Teilnahme ausgeschlossen, auch wenn andere Mannschaften oder Abteilungen des Vereins ausschließlich im Amateur- oder Breitensport tätig sind. Maßgeblich ist der Stand zum Ende des Teilnahmezeitraums am 15.11.2026.

RYZR prüft die Teilnahmeberechtigung eines Vereins vor der Gewinnvergabe und kann hierfür geeignete Nachweise anfordern. In Zweifelsfällen entscheidet RYZR anhand der vorgenannten Kriterien nach billigem Ermessen. Teilnehmende müssen die Teilnahmeberechtigung des von ihnen benannten Vereins nicht selbst prüfen; erweist sich ein Verein als nicht teilnahmeberechtigt, gilt Ziffer 5.

5. Anmeldung der Vereine durch Dritte und Teilnahmebestätigung des Vereins

Ein Sportverein muss sich nicht selbst für das Gewinnspiel anmelden. Er wird durch die Anmeldung einer teilnehmenden Person (Ziffer 3) für das Gewinnspiel angemeldet.

Sobald RYZR von der Anmeldung eines Sportvereins erfährt, fragt RYZR den Verein per E-Mail über die auf seiner offiziellen Internetseite veröffentlichten Kontaktdaten oder eine andere offizielle Kontaktmöglichkeit, ob er am Gewinnspiel teilnehmen möchte.

Bestätigt eine vertretungsberechtigte Person des Vereins die Teilnahme, wird der Verein offiziell als teilnehmender Verein aufgeführt. Mit der Bestätigung erklärt der Verein, dass er die Voraussetzungen nach Ziffer 4 erfüllt, und erklärt sich damit einverstanden, dass RYZR den Vereinsnamen als teilnehmenden Verein nennt. Die bereits vor der Bestätigung für den Verein gesammelten Gewinnlose bleiben gültig.

Lehnt ein Verein die Teilnahme ab, bestätigt er sie nicht innerhalb von spätestens 7 Tagen nach der Kontaktaufnahme oder ist er nicht teilnahmeberechtigt (Ziffer 4), werden die für ihn gesammelten Gewinnlose bei der Verlosung nicht berücksichtigt. RYZR informiert die betroffenen Teilnehmenden per E-Mail; diese können bis zum Ende des Teilnahmezeitraums einen anderen teilnahmeberechtigten Sportverein benennen.

Der Name der anmeldenden Person wird dem Verein nicht mitgeteilt.

6. Zuordnung der Gewinnlose

Die im Rahmen des Gewinnspiels gesammelten Gewinnlose werden dem jeweils bei der Anmeldung angegebenen Sportverein zugeordnet.

Jede teilnehmende Person kann ausschließlich einen Sportverein unterstützen. Eine nachträgliche Änderung der Vereinszuordnung ist grundsätzlich ausgeschlossen; Ziffer 5 bleibt unberührt.

Unterschiedliche Schreibweisen oder mehrfach angelegte Einträge desselben Vereins können durch RYZR zusammengeführt werden, sofern die Identität des Vereins eindeutig festgestellt werden kann. Die Anzahl der gültigen Gewinnlose bleibt hiervon unberührt.

Kann ein Sportverein nicht eindeutig identifiziert werden oder erfüllt er die Teilnahmevoraussetzungen nicht, können die für ihn gesammelten Gewinnlose bei der Verlosung nicht berücksichtigt werden.

Die Anzahl der einem Sportverein zugeordneten gültigen Gewinnlose wird von RYZR intern erfasst. Auf Anfrage kann RYZR dem jeweiligen Verein die aktuelle Anzahl seiner Gewinnlose mitteilen.

7. Gewinn

Im Rahmen des Gewinnspiels wird ein RYZR Recovery-Paket mit insgesamt 93 Produkten im Gesamtwert von 4.538,13 € inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer verlost. Der angegebene Gesamtwert ergibt sich aus den regulären Verkaufspreisen der enthaltenen Produkte im RYZR-Onlineshop.

Die genaue Zusammensetzung des Gewinnpakets einschließlich der jeweiligen Stückzahlen ist auf der Gewinnspielseite aufgeführt.

Der Gewinn wird einmalig an den ausgelosten Sportverein vergeben und ist zur Verwendung im Rahmen der sportlichen Vereinsarbeit bestimmt.

Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf Dritte ist ausgeschlossen.

8. Gewinnermittlung und Benachrichtigung

Die Verlosung findet am 24.11.2026 statt.

Der Gewinner wird durch zufällige Ziehung eines Gewinnloses aus sämtlichen zum Zeitpunkt der Auslosung gültigen Gewinnlosen der teilnehmenden Vereine (Ziffer 5) ermittelt.

Jedes gültige Gewinnlos besitzt dieselbe Gewinnchance. Je mehr gültige Gewinnlose einem Sportverein zugeordnet sind, desto höher ist dessen Wahrscheinlichkeit, ausgelost zu werden.

Gewinner ist ausschließlich der Sportverein, dem das gezogene Gewinnlos zugeordnet ist. Die teilnehmende Person, durch deren Anmeldung das gezogene Gewinnlos entstanden ist, erhält keinen eigenen Gewinnanspruch.

Der ausgeloste Sportverein wird von RYZR über die auf seiner offiziellen Internetseite veröffentlichten Kontaktdaten oder eine andere offizielle Kontaktmöglichkeit benachrichtigt.

Der Verein muss den Gewinn innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung durch eine vertretungsberechtigte Person annehmen.

RYZR kann hierfür geeignete Nachweise zur Identität des Vereins, zur Vertretungsberechtigung sowie zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen verlangen.

Wird der Gewinn nicht fristgerecht angenommen, ausdrücklich abgelehnt oder erfüllt der ausgeloste Verein die Teilnahmevoraussetzungen nicht, erfolgt eine erneute Verlosung unter den verbleibenden gültigen Gewinnlosen.

Kann der Verein trotz angemessener Kontaktversuche nicht erreicht werden, ist RYZR ebenfalls berechtigt, eine erneute Verlosung durchzuführen.

Die Übergabe des Gewinns wird mit dem Gewinnerverein abgestimmt. Etwaige Versandkosten innerhalb Deutschlands trägt RYZR.

9. Ausschluss von der Teilnahme

RYZR kann Teilnehmende vom Gewinnspiel ausschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, die Gewinnermittlung durch falsche Angaben, Mehrfachanmeldungen, automatisierte Registrierungen oder sonstige Manipulationen zu beeinflussen.

Unrechtmäßig erworbene Gewinnlose werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt.

10. Datenschutz

Im Rahmen des Gewinnspiels verarbeitet RYZR personenbezogene Daten, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels, die Zuordnung und Verwaltung der Gewinnlose sowie die Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinnervereins erforderlich ist.

Angemeldete Sportvereine werden über ihre offiziellen Kontaktdaten per E-Mail über ihre Anmeldung informiert; der Name der anmeldenden Person wird dabei nicht mitgeteilt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Newsletter-Versand erfolgt nach Maßgabe der bei der Anmeldung bereitgestellten Informationen.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die jeweiligen Rechtsgrundlagen, die Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen sind in den Datenschutzhinweisen enthalten.